Verbotszeichen Schuhe - Straßenschuhe verboten
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Produktinformationen "Verbotszeichen Schuhe - Straßenschuhe verboten"
Verbotszeichen Schuhe - Straßenschuhe verboten. Verbotsschild für Sprunganlagen. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden.
Merkmale des Verbotszeichens Schuhe - Straßenschuhe verboten – VBT-244:
Ausführung: Grundfarbe weiß, Umrandung/Querbalken rot, Symbol schwarz
Norm: praxisbewährt
Material:
- Selbstklebende Folie
- Aluminium 2 mm
Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)
- Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m
- Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m
- Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m
- Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m
- Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m
Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung
Bitte beachten Sie:
- Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.