Verbotszeichen Sitzen auf dem Geländer der Sprunganlage verboten
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Produktinformationen "Verbotszeichen Sitzen auf dem Geländer der Sprunganlage verboten"
Verbotszeichen Sitzen auf dem Geländer der Sprunganlage verboten. Verbotsschild für Sprunganlagen. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden.
Merkmale des Verbotszeichens Sitzen auf dem Geländer der Sprunganlage verboten – VBT-228:
Ausführung: Grundfarbe weiß, Umrandung/Querbalken rot, Symbol schwarz/rot
Norm: praxisbewährt
Material:
- Selbstklebende Folie
- Aluminium 2 mm
Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)
- Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m
- Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m
- Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m
- Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m
- Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m
Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung
Bitte beachten Sie:
- Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.