
- Artikel-Nr.: SH20731
- Herstellernummer: BS.AL2.RE.300.200
- Vorlagennummer: VZ-K-257
Schild Vorsicht Jakobskreuzkraut - Bitte nicht berühren als Kombinationsschild mit Verkehrszeichen und Zusatztext. Dieses Warnschild informiert über die Gefahr, die von dieser Pflanze ausgeht, wenn sie berührt wird. Wir führen zahlreiche Kombinationsschilder für die betriebliche oder kommunale Beschilderung in standardisierten Ausführungen, bieten Ihnen aber auch die Möglichkeit, die integrierten Textinhalte einfach an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Merkmale des Hinweisschildes Vorsicht Jakobskreuzkraut - Bitte nicht berühren. Jakobskreuzkraut breitet sich zunehmend auf Wiesen, Weiden und an Wegrändern aus. Die auffällige gelbe Pflanze sieht harmlos aus, ist aber hochgiftig – besonders für Weidetiere wie Pferde, Rinder und Schafe. Aber auch für den Menschen besteht bei Hautkontakt oder Verzehr ein Gesundheitsrisiko. – VZ-K-257:
Norm Verkehrszeichen: praxisbewährt
Ausführung: standard weiß, Verkehrszeichen, schwarzer oder farbiger Text / Rahmen. Alternative Ausführungen sind möglich
Material:
- Aluminium 2 mm
Materialoberfläche: standard weiß oder reflektierend (RA 1)
Abmessungen:
- 200 x 300 mm
- 300 x 450 mm
- 400 x 600 mm
- 500 x 750 mm
- 600 x 900 mm
Verarbeitung: rechteckig beschnitten mit abgerundeten Ecken
Verpackungseinheiten: 1 Schild
Bitte beachten Sie:
- Dieses Schild kann unverändert gemäß der Artikelabbildung oder mit individuellen Attributen bestellt werden. Wünschen Sie einen individuellen Text, geben Sie diesen in das Eingabefeld auf dieser Seite ein. Nach Ihrer Bestellung setzen wir Ihre Wünsche um und übermittelt Ihnen eine Korrekturdatei zur Ansicht. Bitte prüfen Sie die Inhalte dieser Korrektur auf Fehler und erteilen uns, sofern alles in Ordnung ist, unbedingt die Druckfreigabe. Ihr Schild oder Aufkleber kann erst dann produziert werden, wenn uns Ihre Druckfreigabe vorliegt.
- Bitte beachten Sie, dass bei individuellen Artikeln die angegebene Lieferzeit erst nach erfolgter Druckfreigabe gilt.
- Schilder mit Text- und Zeichenänderungen oder nach Ihrer Vorgabe gelocht sind individuelle Schilder und somit grundsätzlich vom Rückgaberecht ausgeschlossen.