Gebotszeichen Anweisungen des Aufsichtspersonals sind zu befolgen
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Produktinformationen "Gebotszeichen Anweisungen des Aufsichtspersonals sind zu befolgen"
Gebotszeichen für Schwimmbäder und Badebereiche Anweisungen des Aufsichtspersonals sind zu befolgen. In diversen Größen erhältlich.
Merkmale des Gebotszeichens Anweisungen des Aufsichtspersonals sind zu befolgen – GEB-164:
Ausführung: Grundfarbe blau, Symbol und Rand weiß
Norm: praxisbewährtes Zeichen
Material:
- Selbstklebende Folie
- Aluminium 2 mm
Abmessungen (nicht in allen Materialien erhältlich):
- Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m
- Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m
- Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m
- Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m
- Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m
Verpackungseinheiten: 1 Gebotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung
Bitte beachten Sie:
- Dieses Gebotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Gebotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.
- Weitere Informationen zu Gebotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Gebotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.