- Artikel-Nr.: SH14162.12
- Herstellernummer: BS.AL2.RD.200DM
- Vorlagennummer: VBT-107
Verbotszeichen Kettenrutschen nicht zulässig. Verbotsschild für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.
Merkmale des Verbotszeichens Kettenrutschen nicht zulässig – Wasserrutschen – VBT-107:
Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz
Norm: praxisbewährt
Material:
- Selbstklebende Folie
- Aluminium 2 mm
Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)
- Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m
- Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m
- Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m
- Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m
- Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m
Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung
Bitte beachten Sie:
- Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.
- Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab.
- Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
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