- Artikel-Nr.: SH13558
- Herstellernummer: BS.AL2.RE.300.200
- Vorlagennummer: WS-TX-04
Hochwertiges Weideschild / Hinweisschild Betreten der Weide u. Füttern der Pferde ist verboten als Verbotsschild für Tierweiden. Weideschilder sind Schilder, die in Form von Verboten, Geboten oder Warnungen Menschen informieren, wie sie sich an Weiden und Tiergehegen verhalten sollen. So klären Weideschilder Unwissende z.B. auf, dass das Füttern der Weidetiere, so gut es auch gemeint ist, aufgrund gesundheitlicher Risiken nicht erwünscht ist, informieren aber auch über möglich Gefahren, die beim unbefugten Betreten der Weide gegeben sind – z.B. auf einer Bullenweide. Unsere Weideschilder werden nicht aus Kunststoff gefertigt, der nur für einen max. mittelfristigen Einsatz geeignet ist, sondern aus 2 mm Hartaluminium für eine sehr lange Einsatzdauer, auch bei extremen Witterungen.
Merkmale des Weideschildes / Futterschildes Betreten der Weide u. Füttern der Pferde ist verboten - WS-TX-04:
Norm: -
Material:
- Aluminium 2 mm
Ausführung: Material standard weiß (gelber Untergrund ist aufgedruckt) mit hochwertigem Digitaldruck und UV/Antigraffiti-Schutzlackierung. Auch in reflektierender Ausführung erhältlich.
Abmessungen:
- 200 x 300 mm
- 300 x 450 mm
- 400 x 600 mm
- 500 x 750 mm
- 600 x 900 mm
Verarbeitung: rechteckig beschnitten mit abgerundeten Ecken.
Verpackungseinheiten: 1 Weideschild
Bitte beachten Sie:
- Dieses Weideschild kann unverändert gemäß der Artikelabbildung oder mit individuellen Attributen bestellt werden. Wünschen Sie einen individuellen Text, geben Sie diesen in das Eingabefeld auf dieser Seite ein. Nach Ihrer Bestellung setzen wir Ihre Wünsche um und übermittelt Ihnen eine Korrekturdatei zur Ansicht. Bitte prüfen Sie die Inhalte dieser Korrektur auf Fehler und erteilen uns, sofern alles in Ordnung ist, unbedingt die Druckfreigabe. Ihr Schild oder Aufkleber kann erst dann produziert werden, wenn uns Ihre Druckfreigabe vorliegt.
- Bitte beachten Sie, dass bei individuellen Artikeln die angegebene Lieferzeit erst nach erfolgter Druckfreigabe gilt.
- Schilder mit Text- und Zeichenänderungen oder nach Ihrer Vorgabe gelocht sind individuelle Schilder und somit grundsätzlich vom Rückgaberecht ausgeschlossen.